Bauherren aufgepasst: Neue Regeln für Wärmepumpen ab 2027
Ab 2027 gelten in der Schweiz deutlich strengere Vorschriften für Wärmepumpen mit dem Kältemittel R410A. Was Bauherren jetzt bei Neubauten, Sanierungen und beim Kauf einer neuen Wärmepumpe beachten sollten, erfahren Sie in unserem aktuellen Beitrag.
Wer heute einen Neubau plant, eine bestehende Heizung ersetzen möchte oder über den Einbau einer Wärmepumpe nachdenkt, sollte künftig nicht nur auf Leistung, Effizienz und Anschaffungskosten achten. Ein weiterer Punkt wird immer wichtiger: das verwendete Kältemittel.
Ab dem Jahr 2027 werden die gesetzlichen Vorgaben für Wärmepumpen mit stark klimaerwärmenden Kältemitteln in der Schweiz deutlich verschärft.
Davon betroffen ist insbesondere das bisher weit verbreitete Kältemittel R410A.
R410A besitzt ein vergleichsweise hohes Treibhauspotenzial und wird deshalb bei neuen Wärmepumpenanlagen schrittweise aus dem Markt gedrängt.
Was ändert sich ab 2027 ?
Die Schweiz verschärft mit der Chemikalien Risikoreduktions Verordnung die Anforderungen an Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
Für Bauherren bedeutet dies:
Neue Wärmepumpen mit R410A können je nach Bauart und Leistung künftig nicht mehr oder nur noch während einer begrenzten Übergangsfrist in Verkehr gebracht werden.
Die neuen Bestimmungen gelten grundsätzlich:
- für die Einfuhr entsprechender Anlagen ab 1. Januar 2027
- für die Abgabe an Dritte ab 1. Juli 2027
Für einzelne Anlagetypen bestehen Übergangsregelungen. Bestimmte Split-Wärmepumpen können beispielsweise noch bis Ende 2028 unter eine befristete Ausnahme fallen.
Es handelt sich deshalb nicht um ein pauschales Verbot jeder R410A-Wärmepumpe per 1. Januar 2027 die Richtung ist jedoch eindeutig:
Wärmepumpen mit Kältemitteln mit hohem Treibhauspotenzial werden zunehmend durch moderne und zukunftssicherere Systeme ersetzt.
Was bedeutet das für bestehende Wärmepumpen?
Hier gibt es eine wichtige Entwarnung.
Wer bereits eine Wärmepumpe mit R410A besitzt, muss diese aufgrund der neuen Regelung nicht ausbauen oder ersetzen.
Bestehende Anlagen dürfen weiterhin betrieben werden.
Auch:
Wartungsarbeiten, Reparaturen und das Nachfüllen von R410A bleiben bei Wärmepumpen nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung weiterhin möglich.
Eine funktionierende Anlage wird somit nicht plötzlich wertlos.
Der Gesetzgeber berücksichtigt damit ausdrücklich, dass Wärmepumpen eine Lebensdauer von 20 Jahren oder mehr erreichen können und Eigentümer entsprechend Planungssicherheit benötigen.
Sie planen erst jetzt eine neue Wärmepumpe?
Dann lohnt sich ein genauer Blick.
Für Bauherren, Eigentümer und Immobilienentwickler, die aktuell eine neue Wärmepumpe planen, ist die Situation anders.
Gerade in einer Übergangsphase können am Markt weiterhin Wärmepumpen angeboten werden, die mit älteren Kältemitteltechnologien arbeiten.
Ein attraktiver Anschaffungspreis alleine sollte deshalb nicht das entscheidende Kriterium sein.
Entscheidend ist vielmehr die Frage:
Ist die angebotene Wärmepumpe auch in 10, 15 oder 20 Jahren noch eine sinnvolle und zukunftssichere Investition?
Vor einer Bestellung sollte deshalb unbedingt geprüft werden:
- Welches Kältemittel verwendet die angebotene Wärmepumpe?
- Wie hoch ist dessen Treibhauspotenzial?
- Ist die Anlage von zukünftigen Einschränkungen betroffen?
- Wie sieht die langfristige Ersatzteil und Servicesituation aus?
- Welche alternativen Systeme stehen zur Verfügung?
- Gibt es eine technisch und wirtschaftlich bessere Lösung?
Moderne Wärmepumpen verwenden zunehmend Kältemittel mit deutlich geringerem Treibhauspotenzial. Dazu gehören beispielsweise Systeme mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan).
Doch auch hier gilt: Nicht jedes System ist für jedes Gebäude automatisch die richtige Lösung.
Genau hier unterstützt Sie der Bauherrenverband Schweiz
Eine Wärmepumpe ist eine langfristige Investition. Je nach Gebäude, Heizsystem und Leistungsbedarf können schnell mehrere zehntausend Franken investiert werden.
Umso wichtiger ist es, dass Bauherren nicht nur irgendeine Wärmepumpe kaufen, sondern die technisch, wirtschaftlich und langfristig passende Lösung erhalten.
Der Bauherrenverband Schweiz unterstützt Bauherren und Eigentümer dabei als unabhängige Anlaufstelle.
Sie planen eine neue Wärmepumpe oder möchten Ihre bestehende Heizung ersetzen?
Dann können Sie sich gerne an unser Team wenden.
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Lösungen und bringen Sie bei Bedarf mit qualifizierten Heizungsinstallateuren aus unserem Netzwerk zusammen.
Doch damit endet unsere Unterstützung nicht.
Wir helfen Ihnen ebenfalls dabei, mehrere Angebote von Heizungsinstallateuren miteinander zu vergleichen.
Dabei betrachten wir nicht nur den Endpreis, sondern unter anderem:
- die angebotene Wärmepumpe
- das verwendete Kältemittel
- die technische Ausführung
- den Leistungsumfang
- mögliche Zusatzkosten
- Garantien und Serviceleistungen
- sowie das Preis Leistungs-Verhältnis der verschiedenen Angebote
Denn zwei Offerten mit unterschiedlichen Preisen sind nicht automatisch miteinander vergleichbar.
Unser Ziel ist es, für Bauherren Transparenz zu schaffen und eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu ermöglichen.
Heute planen morgen richtig investieren
Die Anforderungen an Gebäude und Gebäudetechnik verändern sich laufend. Was heute noch erhältlich ist, kann bereits wenige Jahre später technisch oder regulatorisch überholt sein.
Deshalb lohnt es sich, bei einer Wärmepumpe nicht nur an die nächste Heizperiode zu denken, sondern an die kommenden 15 bis 20 Jahre.
Wer heute neu investiert, sollte deshalb auf eine moderne, effiziente und möglichst zukunftssichere Lösung setzen.
Sie planen eine Wärmepumpe und möchten Angebote vergleichen oder einen geeigneten Heizungsinstallateur finden?
Kontaktieren Sie den Bauherrenverband Schweiz.
Wir begleiten Sie neutral bei Ihrem Vorhaben, vernetzen Sie mit geeigneten Fachunternehmen und schaffen Transparenz bei den eingereichten Angeboten.
Bauherrenverband Schweiz
Neutral begleiten. Von der Planung bis zur Realisierung.